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Überschr. Inobhut |
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Im Kinderhaus Bodensee wird neben der regulären Belegung, Betreuung und Versorgung von 8 Kindern zusätzlich 1 Kind bei Bedarf unverzüglich in Obhut genommen und fachlich (sonderpädagogisch, psychotherapeutisch) betreut.
Stark belastete, vernachlässigte, in der Entwicklung gestörte, oft traumatisierte, im Gesamtwohl gefährdete Kinder, die aufgrund eines massiven Konfliktes (Gewalt – Missbrauch) im Elternhaus diesem sofort entzogen werden müssen.
Dieses Kind wird dem Krisenherd sofort entzogen und sicher untergebracht, damit die Kindeswohlgefährdung nicht mehr unmittelbar besteht. Nach kurzer Zeit der Inobhutnahme wird das Krisenkind nach fachlicher Beurteilung und Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt in die Herkunftsfamilie zurückgeführt oder – bei weiter bestehender Kindeswohlgefährdung – längerfristig im Kinderhaus oder in einer für dieses Kind passende Einrichtung untergebracht. In der Zeit der Inobhutnahme wird das Kind intensiv therapeutisch betreut.
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Neben den Regelleistungen (Unterbringung, Versorgung) verbunden mit einer pädagogischen (erzieherischen) Betreuung in der Gruppe werden folgende zusätzlichen Maßnahmen erbracht:
• Einzelbetreuung durch eine geschulte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin mit einem Aufwand von mindestens 2, eher 3 Stunden / Woche
• Kontakte, Besuche und Gespräche mit dem Jugendamt, dem Kinder- bzw. Amtsarzt, Erziehern im Kindergarten bzw. Lehrern in der Schule, früheren Betreuungspersonen und Therapeuten, untersuchende Psychologen mit einem Zeitaufwand von mindestens 2 Stunden / Woche
• Elterngespräche, Vormundgespräche, Hausbesuche, Familiengespräche im Umfang von mindestens 1 – 2 Stunden / Woche
• Diagnostische Untersuchungen, z. B. zur Abklärung der kognitiven bzw. emotionalen Entwicklung, Verhaltensbeobachtungen in der Gruppe bzw. im Kindergarten / Schule mit einem Aufwand von mindestens 1 – 2 Stunden / Woche
• Vorbereitung bzw. Begleitung der Eltern zu Ämtern, Ärzten, Untersuchungen, Familiengerichten und Hilfeplanungen im Umfang von 1 Stunde / Woche
• Erstellung von Gutachten bzw. fachlichen Beurteilungen
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Diese Behandlung und intensive Betreuung führt dazu, dass das Krisenkind, nach Beurteilung und Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt, in die Herkunftsfamilie zurückkehrt oder bei Fortbestehen der Kindeswohlgefährdung in einer Regeleinrichtung (z.B. im Kinderhaus) untergebracht wird. Dadurch wird der Platz für eine Inobhutnahme bzw. ein Krisenkind wieder verfügbar.